Geschäftsordnung

§ 1 Zweck und Inhalt der Geschäftsordnung

Die vorliegende Geschäftsordnung des Musikvereins Rechberghausen e.V. regelt die Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder innerhalb und außerhalb des Vereins. Sie legt die Zuordnung der Funktionäre zu den einzelnen Geschäftsfeldern fest und definiert deren Aufgabenbereiche.

Die Funktionäre sollen innerhalb ihrer Ressorts weitgehend selbständig agieren, unterliegen jedoch der Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Vorstandsmitglieder. Die Geschäftsordnung wird mehrheitlich von den Ausschussmitgliedern verabschiedet. Änderungen in der Geschäftsordnung müssen ebenfalls mehrheitlich im Ausschuss beschlossen werden.

§ 2 Strukturübersicht

organisatorischer Aufbau des 1. MV Rechberghausen

Organiastion MV Rechberghausen
Vorstand
Finanzen/Repräsentation
Vorstand VerwaltungVorstand OrganisationVorstand Musik
UnterkassierSchriftführerWirtschaftsausschussVertreter der Kapelle
KassenprüferPressewartWirtschaftsbereich GaststätteFahnenabordnung
EDVMitgliederverwaltungHausmeisterNotenwart
InstrumentenwartTheaterleiterInventarverwaltungKleiderwart
ÖffentlichkeitsarbeitDirigentenpassive Betreuung
Jugendleiter

§ 3 Ressort Repräsentation / Finanzen

Dem Ressort Repräsentation obliegt die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.
Diese Aufgaben können auch an die übrigen Vorstandsmitglieder weitergegeben werden.

Dem Ressort Finanzen obliegen folgende Aufgaben:

Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen.
Die Giro-, Spar- oder sonstige Konten müssen den Namen des Vereins tragen.

Verfügungsberechtigung über das Hauptkonto des 1. MV Rechberghausen:

  • Einzeln verfügungsberechtigt: Vorstand „Finanzen“.
  • Zu zweit verfügungsberechtigt: Vorstand „Verwaltung“ und „Organisation“.

Zahlungen werden vom Vorstand „Finanzen“ nur geleistet, wenn diese für die satzungsmäßigen Zwecke anfallen, ordnungsgemäß ausgewiesen sind und noch ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Zahlungsverpflichtungen dürfen nicht ohne vorherige Rücksprache / Genehmigung des Ressortleiters eingegangen werden.
Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die enthaltene Mehrwertsteuer, den Nettobetrag, den Verwendungszweck, den Geldempfänger, den Rechnungsempfänger und die vollständige Bankverbindung des Kreditors enthalten.
Vor der Anweisung eines Rechnungsbetrages durch den Vorstand „Finanzen“ muss der jeweilige Ressortvorstand die sachliche Berechtigung der Ausgaben durch seine Unterschrift bestätigen. Soweit über die sachliche Berechtigung der Ausgabe keine Zweifel bestehen, darf der Vorstand „Finanzen“ Rechnungen auch ohne Unterschrift des Ressortvorstandes zur Zahlung anweisen.

Der Vorstand „Finanzen“ besitzt bei entsprechender Finanzlage ein Vetorecht. Er kann außerdem in Abstimmung mit den anderen Vorständen eine Kassensperre verfügen.

Zuständigkeiten des Vorstandes „Finanzen

  • Führung der gesamten Buchhaltung.
  • Vorbereitung und Abgabe der Steuererklärung und alle anderen in Verbindung mit dem Finanzamt auftretenden Tätigkeiten.
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs einschließlich der Rechnungserstellung.
  • Überwachung des termingerechten Eingangs von Zahlungen.
  • Erstellung eines detaillierten Jahresabschlusses.
  • Einzug der Mitgliederbeiträge.
  • Erstellung von Spendenbescheinigungen.
  • Abrechnung sämtlicher Vereinsaktivitäten.
  • Abrechnung der Instrumentenmiete.
  • Abwicklung von Darlehensverträgen.

Dem Ressort Repräsentation / Finanzen sind folgende Funktionäre unterstellt und Ihre Aufgaben gliedern sich folgendermaßen:
Die Aufgabenverteilung wird im Geschäftsbereich intern geregelt.

§ 3.1 Unterkassier

Der Unterkassier unterstützt den Vorstand „Finanzen“ bei:

  • Der Abrechnung von Veranstaltungen.
  • Den anfallenden Aufgaben.

§ 3.2 Kassenprüfer

Die Kassenprüfer müssen mindestens einmal jährlich ( Satzung § 18 ) die Kassenführung überprüfen und einen Prüfbericht erstellen.
Dieser Prüfbericht liegt als Standardformular im Vereinsverwaltungsprogramm vor.
In diesem Formular werden die Prüfkriterien beschrieben.

§ 3.3 EDV

Der EDV-Beauftragte ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Beschaffung und Wartung von Vereins-Hard- und Software.
  • Einhaltung des Datenschutzes.
  • Erstellung von Datensicherungen für die einzelnen Vereinsbereiche.

§ 3.4 Instrumentenwart

Der Instrumentenwart hat folgende Aufgaben:

  • Die Ausgabe, Um- oder Austausch von Instrumenten an die Musiker und Schüler.
  • Die Verwaltung des Instrumenteninventars in Form von Listen, Karteien oder Dateien.
  • Die Beförderung von Musikinstrumenten zur Wartung oder Reparatur ( durchzuführen von einem Fachgeschäft nach Rücksprache mit der Vorstandschaft).
  • Die Beschaffung von Musikinstrumenten in Zusammenarbeit mit dem Jugendleiter, Dirigenten, Ausbildern und der Vorstandschaft.

§ 3.5 Wirtschaftsbereich Gaststätte

Der „Wirtschaftsbereich Gaststätte“ regelt die Kommunikation zwischen Verein und Pächter der Gaststätte im „Haus der Musik“.
Hier sind folgende Aufgaben verankert:

  • Erstellung und Änderung des Pachtvertrages.
  • Bauliche Maßnahmen im Gaststättenbereich.
  • Abrechnung des Wasserzins.

DIESE AUFGABEN SIND IMMER IN ABSPRACHE MIT DER VORSTANDSCHAFT BZW. DES AUSSCHUSSES DURCHZUFÜHREN.

§ 3.6 Öffentlichkeitsarbeit:

Dem Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ obliegen folgende Aufgaben:

  • Die Leitung der Vorstands- und Ausschussitzungen sowie der Hauptversammlung.
  • Die Eröffnung von vereinsinternen Veranstaltungen, die Moderation und die Schlussansprache.
  • Reden und Ansprachen bei öffentlichen Ereignissen, zu besonderen Anlässen und bei Beerdigungen von aktiven Vereinsmitgliedern.

§ 4 Ressort Verwaltung

Diesem Ressort obliegt der gesamte Schriftverkehr ( Presse, Marketing ) des Vereins sowie die allgemeinen Verwaltungsaufgaben ( Mitglieder, Satzung, Geschäftsordnung, Behörden, Genehmigungen, Planungen).

Dem Ressort Verwaltung sind folgende Funktionäre unterstellt und Ihre Aufgaben gliedern sich folgendermaßen:

§ 4.1 Schriftführer

Der Schriftführer hat folgende Aufgaben:

  • Erstellung von Protokollen bei Ausschussitzungen und Hauptversammlungen.
  • Die Abwicklung des gesamten Schriftverkehr im Verein.
  • Das Verwalten der GEMA-Anmeldung bei Veranstaltungen.
  • Die Gestaltung und Pflege der WEB-Side im Internet.
  • Die Erstellung und Ausgabe von Beitrittserklärungen.
  • Abwicklung aller versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
  • Die Bestellung der Musikergläser, Ehrennadeln, Urkunden und sonstigen Geschenken.

§ 4.2 Pressewart

Die Funktion des Pressewartes beinhaltet folgende Aufgaben:

  • Das Verfassen von Veranstaltungsberichten.
  • Die Ankündigungen und Informationen im Mitteilungsblatt und in der örtlichen Presse.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit und die Werbung für Vereinsveranstaltungen (Handzettel, Plakatierung, Anzeigenkampagnen).
  • Erstellung des Jahresprogramms.

§ 4.3 Mitgliederverwaltung

Im Bereich Mitgliederverwaltung sind folgende Aufgaben verankert:

  • Das Erfassen und Verwalten von personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Alter...) der Mitglieder.
  • Das Dokumentieren von Ämtern und Ehrungen der Mitglieder.

§ 4.4 Theaterleiter

Der Theaterleiter betreut die vereinseigene Theatergruppe. Er ist Ansprechpartner für die Laienschauspieler, er kümmert sich um die Auswahl der Stücke, organisiert Theaterproben und arrangiert Auftritte auch außerhalb des Vereins. Zudem pflegt er die Kontakte zu befreundeten Theatergruppen und Vereinen.

§ 4.5 Dirigent

Die vom Verein angestellten Dirigenten haben die in der Satzung ( § 10 ) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen. Die Bezahlung, Art und Dauer der Tätigkeiten ist in einem separaten Arbeitsvertrag verankert.
Dieser Vertrag wird von der Vorstandschaft erstellt.

§ 4.6 Jugendleiter

Dem Jugendleiter obliegt die gesamte Jugendarbeit im Verein.
Der Bereich Jugendleiter umfasst folgende Aufgaben:

  • Die Planung und Koordinierung der Jugendausbildung.
  • Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen.
  • Die Planung und Durchführung des musikalischen Theorieunterrichts.
  • Die Kontaktpflege zwischen den Eltern der Musiker und dem Verein.
  • Der Jugendleiter ist Ansprechpartner für die Ausbilder.
  • Die Organisation und Leitung des Jugendausschusses.

§ 5 Ressort Musik:

Der Vorstand „Musik“ ist zuständig für die aktive Kapelle. Er organisiert und koordiniert die Auftritte innerhalb und außerhalb des Vereins. Er pflegt die Kontakte zu den befreundeten Musikvereinen und betreut bei Besuchen die Gastkapellen.

Der Vorstand „Musik“ kümmert sich um die Durchführung von Spielerversammlungen und die Wahl der „Vertreter der Kapelle“.
Zudem plant und koordiniert er sämtliche Events, welche die aktive Kapelle betreffen.
Dem Ressort Musik sind folgende Funktionäre unterstellt und Ihre Aufgaben gliedern sich folgendermaßen:

§ 5.1 Vertreter der Kapelle:

DIE VERTRETER DER KAPELLE UNTERSTÜTZEN DEN VORSTAND „MUSIK“ BEI SEINEN AUFGABEN.
DIE DELEGATION VON AUFGABEN WIRD IN DIESEM BEREICH INTERN GEREGELT.

§ 5.2Fahnenabordnung:

Die Fahnenabordnung hat folgende Aufgaben:

  • Bei Auftritten der aktiven Kapelle müssen Sie mit der Vereinsfahne erscheinen ( In Absprache mit dem Vorstand „Musik“ ).
  • Bei Beerdigung bzw. Ehrungen von Vereinsmitgliedern hat die Fahnenabordnung mit der Vereinsfahne anwesend zu sein ( Satzung § 9 ).
  • Die Pflege der Vereinsfahne.

§ 5.3 Notenwart

Der Notenwart hat folgende Aufgaben:

  • Die Überwachung und Verwaltung des vereinseigenen Notenmaterials in Form von Listen oder Dateien.
  • Das Beschaffen und Anlegen von Notenmappen und Marschbüchern.
  • Das Bereitstellen von Notenmaterial für die Musikkapellen.

§ 5.4 Kleiderwart

Der Kleiderwart hat folgende Aufgaben:

  • Die Überwachung und Verwaltung der vereinseigenen Uniformen in Form von Listen oder Dateien.
  • Die Ausgabe, Um- oder Austausch von Uniformen an die Musiker.
  • Bei Abgabe einer Uniform nimmt der Kleiderwart die Uniform gereinigt entgegen.
  • Die Pflege und eventuelle Reparatur der Uniformen.

§ 6 Ressort Organisation

In dieses Ressort fällt die Organisation aller internen und öffentlichen Veranstaltungen des Vereins.

Der Vorstand „Organisation“ hat eine zentrale Koordinationsfunktion aller beteiligten Gruppen und Funktionäre. Er sorgt für einen reibungslosen Informationsfluß und kümmert sich um eventuelle Behördengänge für Genehmigungen. Aufgaben werden hier delegiert, koordiniert und überwacht. Die Betreuung des Musikerheimes ist ebenfalls diesem Ressort unterstellt.

Dem Ressort Organisation sind folgende Funktionäre unterstellt und Ihre Aufgaben gliedern sich folgendermaßen:

§ 6.1 Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss ist für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Die Planung, Einkauf und Verkauf von Speisen und Getränken bei allen internen und öffentlichen Veranstaltungen.
  • Das Organisieren des Bewirtungs- und Bedienungspersonals sowie den Auf- und Abbau des Wirtschaftsbereiches bei den Veranstaltungen.
  • Die Preisgestaltung von Speisen und Getränken.

§ 6.2 Hausmeister

Die Hausmeistertätigkeit teilt sich in zwei Bereiche auf

Musikerheim / Innenbereich. Hier sind folgende Aufgaben festgelegt:

  • Die Ordnung und Sauberkeit im Musikerheim.
  • Die Verwaltung des Kücheninventars.
  • Behebung kleinerer technischer Mängel.
  • Die Vermietung, Übergabe und die Abnahme der Räumlichkeiten.
  • Den Einkauf und die Abrechnung der Getränke.

Musikerheim / Aussenbereich. Hier sind folgende Aufgaben festgelegt:

  • Die Ordnung und Sauberkeit der Aussenanlage (Hecke schneiden, Rasen mähen..).
  • Behebung kleinerer technischer Mängel.
  • Die Durchführung des Winterdienstes.

§ 6.3 Inventarverwaltung

Der Inventarverwalter hat folgende Aufgaben:

  • Die Überwachung und Verwaltung des vereinseigenen Inventars in Form von Listen oder Dateien.
  • Bei Abgabe, Um- oder Austausch eines Inventarstückes hat er die Genehmigung der Vorstandschaft einzuholen.
  • Der Inventarverwalter kontrolliert alle technischen Geräte des Vereins.
  • Die Wartung, Reparatur oder der Austausch von Geräten (nach Rücksprache mit der Vorstandschaft).

§ 6.4 Passive Betreuung

Die passive Betreuung regelt:

  • Das Abhalten von Ständchen der aktiven Kapelle zu besonderen Anlässen.
  • In Kooperation mit den Vorständen „Repräsentation“ und „Musik“ wird vereinbart, wer die Ansprache bei den Ständchen übernimmt.
  • Wenn kein Auftritt des Musikvereins gewünscht wird, übernimmt die passive Betreuung die Gratulation und das Überreichen eines Geschenkes.
  • Die Krankenbesuche bei aktiven Mitgliedern.

§ 7 Mitgliedsbeitrag

Die von der Generalversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge staffeln sich wie folgt:
(Angaben nur zur Information)

Beiträge
BeitragsartBeitragBemerkung
Jugendbeitrag13,00 €Jugendliche, Schüler, Studenten
Einzelbeitrag31,00 €Nach Vollendung des 18. Lebensjahres und mit eigenem Einkommen
Familienbeitrag46,00 €Für alle Familienmitglieder

§ 8 Benutzungsordnung des Musikerheimes „Haus der Musik“

In den Übungsräumen des Musikerheimes, ausgenommen der große Saal mit Foyer, herrscht aus feuerpolizeilichen und gesundheitlichen Gründen absolutes Rauchverbot.
Eine private Nutzung des Saales im Musikerheimes ist für alle Personen möglich. Das Anmieten erfolgt über den Pächter der Gaststätte.